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   VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28   

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VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28 (https://dejure.org/2010,71397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2010 - 11 CE 10.28 (https://dejure.org/2010,71397)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2010 - 11 CE 10.28 (https://dejure.org/2010,71397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen Neues Führerscheindokument; Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis; tschechisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Nur, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung einer Person aus länger zurückliegenden Umständen herleiten, die keine Eintragung im Verkehrszentralregister nach sich ziehen, muss einzelfallbezogen und unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 Az. 3 C 21/04 DVBl 2005, 1333; vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 NJW 2005, 3081; BayVGH vom 6.5.2008 Az. 11 CS 08.551).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Nur, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung einer Person aus länger zurückliegenden Umständen herleiten, die keine Eintragung im Verkehrszentralregister nach sich ziehen, muss einzelfallbezogen und unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 Az. 3 C 21/04 DVBl 2005, 1333; vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 NJW 2005, 3081; BayVGH vom 6.5.2008 Az. 11 CS 08.551).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 NJW 2009, 1687; BayVGH vom 28.7.2009 NZV 2010, 106; VGH Mannheim vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Nur, wenn sich die Zweifel an der Fahreignung einer Person aus länger zurückliegenden Umständen herleiten, die keine Eintragung im Verkehrszentralregister nach sich ziehen, muss einzelfallbezogen und unter Einbeziehung aller relevanten Umstände geprüft werden, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen relevanten Gefahrenverdacht begründen (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 Az. 3 C 21/04 DVBl 2005, 1333; vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 NJW 2005, 3081; BayVGH vom 6.5.2008 Az. 11 CS 08.551).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 NJW 2009, 1687; BayVGH vom 28.7.2009 NZV 2010, 106; VGH Mannheim vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Vielmehr müssen die die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssätze oder die dafür erheblichen Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es, wenn der Beschwerdeführer lediglich sein Vorbringen aus erster Instanz wiederholt oder nur auf dieses verweist oder wenn er sich mit bloß pauschalen, formelhaften Rügen begnügt (vgl. OVG SH vom 31.7.2002 NJW 2003, 158; Guckelberger RdNr. 78 zu § 146; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 22 zu § 146).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 NJW 2009, 1687; BayVGH vom 28.7.2009 NZV 2010, 106; VGH Mannheim vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 11 CS 09.511

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
    Dem Senat ist allerdings aus anderen Verfahren bekannt, dass entsprechende Bestätigungen zur Vorlage bei deutschen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt werden (vgl. BayVGH vom 18.6.2009 Az. 11 CS 09.511).
  • VG Würzburg, 06.11.2014 - W 6 S 14.1022

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

    Durch die Eintragung des Datums "01.06.05" für die Führerscheinklasse AM, A1, A2 und A sowie des Datums "09.02.05" für die Klassen B1 und B hat die tschechische Behörde deutlich gemacht, dass die entsprechenden Fahrerlaubnisse dem Antragsteller an den jeweils genannten Tagen erteilt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris).

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das aber nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2009 - 3 C 31/07 - NJW 2009, 1687; BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris; B.v. 28.7.2009 - 11 CS 09.1122 - NZV 2010, 106).

  • VG Würzburg, 10.06.2015 - W 6 K 14.1021

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

    Durch die Eintragung des Datums "01.06.05" für die Führerscheinklasse AM, A1, A2 und A sowie des Datums "09.02.05" für die Klassen B1 und B hat die tschechische Behörde deutlich gemacht, dass die entsprechenden Fahrerlaubnisse dem Antragsteller an den jeweils genannten Tagen erteilt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris).

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das aber nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2009 - 3 C 31/07 - NJW 2009, 1687; BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris; B.v. 28.7.2009 - 11 CS 09.1122 - NZV 2010, 106).

  • VG Augsburg, 04.02.2013 - Au 7 S 13.92

    Umtausch eines gefälschten ukrainischen Führerscheins in eine EU-Fahrerlaubnis

    Durch die Eintragung dieses Datums für die jeweiligen Führerscheinklassen hat die ungarische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis dem Antragsteller mit diesem Tag erteilt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris).

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris Rn. 18; U.v. 25. August 2011 - 11 BV 10.2310 - juris Rn. 22).

  • VG München, 20.09.2012 - M 1 E 12.3150

    Bestandskräftige Feststellung der Nichtanerkennung einer ausländischen

    Ein hiergegen gerichteter Eilantrag des Antragstellers zum Verwaltungsgericht München blieb erfolglos (Beschl. v. 11.12.2009, M 1 E 09.5252), ebenso eine hiergegen gerichtete Beschwerde zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 29.3.2010, 11 CE 10.28).

    Jedenfalls die Strafverurteilungen von 2005 und 2006 seien noch verwertbar (vgl. BayVGH vom 29.3.2010, a.a.O., S. 9 des Beschlussabdrucks, RdNr. 23).

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B während der gerichtlichen

    Die vom Verwaltungsgericht zitierten Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs (Az. 11 CS 09.2887 und 11 CE 10.28) seien nicht einschlägig, da dort ein deutscher Wohnsitz in der tschechischen Fahrerlaubnis eingetragen gewesen sei.

    Wie das Verwaltungsgericht mit dem Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.3.2010, Az. 11 CE 10.28) zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich aus den Eintragungen auf der Rückseite des Kartenführerscheins vom 5. Januar 2009 in den Feldern 9 und 10, dass dem Antragsteller die Fahrerlaubnis der Klasse B am 5. Dezember 2008 und die Fahrerlaubnis für die Zusatzklasse E zu der Fahrerlaubnis B dem Antragsteller am 5. Januar 2009 erteilt worden ist.

  • VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187

    Tschechischer Führerschein mit Eintragung in Feld 10

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 Az. 11 CE 10.28 ; vom 25. August 2011 Az. 11 BV 10.2310 ).

    Durch die Eintragung des Datums "07.12.04" für die Führerscheinklasse B hat die tschechische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B dem Antragsteller mit diesem Tag erteilt wurde (vgl. - ebenfalls zur Eintragung in Ziffer 10. - BayVGH vom 29.3.2010 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 15.03.2013 - Au 7 K 13.91

    Inhaber einer ungarischen EU-Fahrerlaubnis, welche auf einem gefälschten

    Durch die Eintragung dieses Datums für die jeweiligen Führerscheinklassen hat die ungarische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis dem Kläger mit diesem Tag erteilt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris).

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH, B.v. 29.3.2010 - 11 CE 10.28 - juris Rn. 18; U.v. 25. August 2011 - 11 BV 10.2310 - juris Rn. 22).

  • VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 6 L 295/20

    Inlandsungültigkeit; EU-Führerschein; offensichtlicher Verstoß;

    vgl. zum Erteilungsdatum: BayVGH, Beschluss vom 29. März 2010 - 11 CE 10.28 -, juris Rn. 19.
  • VG Augsburg, 29.05.2017 - Au 7 K 16.280

    Keine Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis

    c) Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2010 -11 CE 10.28 - juris Rn. 18; Bv. 25.8.2011 - 11 BV 10.230 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 11 ZB 11.2621

    Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu

    Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte wird zunächst auf die Gründe I. des Beschlusses des Senats vom 29. März 2010 Az. 11 CE 10.28 verwiesen.
  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 09.05.2011 - Au 7 K 10.950

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; Anforderungen an den

  • VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Berechnung der

  • VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Anwendung von § 3 Abs. 3

  • VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister

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